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   VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12   

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https://dejure.org/2013,18126
VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12 (https://dejure.org/2013,18126)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.05.2013 - 9 K 1070/12 (https://dejure.org/2013,18126)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 9 K 1070/12 (https://dejure.org/2013,18126)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Begrenzung der Beihilfefähigkeit - Typisierungsbefugnis des Dienstherrn - Gebot der realitätsgerechten Typisierung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beihilfefähigkeit von Perücken - Begrenzung der Beihilfefähigkeit - Typisierungsbefugnis des Dienstherrn - Gebot der realitätsgerechten Typisierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Beihilfe zu den Anschaffungskosten für zwei Perücken

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 5 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Begrenzung der Beihilfefähigkeit; Typisierungsbefugnis des Dienstherrn; Gebot der realitätsgerechten Typisierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe; Unterstützung; Heilfürsorge; Wohnungsfürsorge - Perücke; Begrenzung der Beihilfefähigkeit; Typisierungsbefugnis des Dienstherrn; Gebot der realitätsgerechten Typisierung; Härtefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05

    Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12
    Diese Ermächtigung umfasst grundsätzlich auch den Ausschluss und die Begrenzung von Beihilfe für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 m.w.N.).

    Ebenso wenig verlangt sie, dass das von der Beihilfe nicht gedeckte Risiko in jedem Falle in vollem Umfang versicherbar sein muss (vgl. zum Ganzen mit Nachweisen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O.).

    Der Charakter der Beihilfe als einer ergänzenden Hilfeleistung belässt dem Dienstherrn einen erheblichen Spielraum, innerhalb dessen er durch seine Beihilfevorschriften die Voraussetzungen, den Umfang und die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge generalisierend und typisierend bestimmen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

    Allenfalls ihrer Art oder Höhe nach unzumutbare Belastungen beziehungsweise erhebliche Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, können den Wesenskern der Fürsorgepflicht berühren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

    Eine Anwendung der Härtefallregelung kommt schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht im Einzelfall (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2006, a.a.O.) in Betracht.

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12
    Dass das nordrhein-westfälische Beihilferecht eine großzügigere Begrenzungsregelung für die Beihilfefähigkeit von Perücken als das baden-württembergische Beihilferecht vorsieht, ist im Hinblick auf den Gleichheitssatz unerheblich; denn wird der Landesgesetzgeber innerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz tätig, können sich die davon Betroffenen nicht auf abweichende Regelungen im Bund und in anderen Ländern berufen (BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, NVwZ 2003, 720).
  • BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12
    Denn für den Bereich der Beihilfe ist anerkannt, dass der Dienstherr durch generalisierende Regelungen den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen darf, und dass der Beamte um der Praktikabilität einer Regelung willen im Einzelfall gewisse Benachteiligungen in Kauf zu nehmen hat, sofern die Beihilfeempfänger nur generell gleich behandelt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11755/01

    Viagra für Beamten kostenlos (Beihilfefähig)?

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12
    Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Differenzierungsge- und Übermaßverbot (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.2002 - 2 A 11755/01 -, juris Rn. 21) liegt nach dem Vorstehenden ebenfalls nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1990 - 4 S 3324/88

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Familienhilfe und Haushaltshilfe;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12
    Hierunter ist eine Fallgestaltung zu verstehen, die von dem der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Regelfall so erheblich abweicht, dass sich zumindest die völlige Versagung von Beihilfe nicht mehr als die von der Beihilfeverordnung gewollte Rechtsfolge darstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.1990 - 4 S 3324/88 -, juris Rn. 24).
  • OVG Saarland, 21.09.1994 - 1 R 70/91

    Beihilferecht; Ausschluß; Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen ; Perücke;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12
    Dass eine Regelung, die bei der Frage der Beihilfefähigkeit einer Perücke neben medizinischen Kriterien und gesundheitsspezifischen Erwägungen zusätzlich auf eine besondere berufliche Anschaffungsnotwendigkeit abstellen würde, völlig unpraktikabel wäre, liegt auf der Hand (ebenso OVG des Saarlands, Urteil vom 21.09.1994 - 1 R 70/91 -, DÖD 1995, 118).
  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12
    Insbesondere darf der Normgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 04.07.2012 - 2 BvC 1/11 u.a. -, NVwZ 2012, 1167, m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12
    Zum einen dient die Perücke weder der Heilung des Haarausfalls, noch ist sie ein Hilfsmittel oder Ersatzstück, das existentielle Bedeutung hat oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 2 C 1/01 -, NJW 2002, 2045).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 K 1070/12
    Zum anderen ist bei generalisierender und typisierender Betrachtungsweise nichts dafür erkennbar, dass die Anschaffung einer von der Beihilfefähigkeit ausgenommenen Perücke eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.1980 - 6 C 19/79 -, DÖV 1981, 101) bewirken könnte.
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2018 - 5 LA 184/16

    Fürsorgepflicht; Härtefall; Kunsthaarperücke; Perücke; Zweitperücke

    Der sich aus der bloß ergänzenden Hilfeleistung ergebende Spielraum ermöglicht dem für den Dienstherrn handelnden Verordnungsgeber auch, die Beihilfefähigkeit von Perücken generell zu begrenzen (vgl. ebenso zur Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz: VG Trier, Urteil vom 14.2.2017 - 1 K 10040/16.TR -, juris Rn 26; vgl. zur Beihilfeverordnung Baden-Württemberg: VG Karlsruhe, Urteil vom 16.5.2013 - 9 K 1070/12 -, juris Rn 26; vgl. für Bundesbeamte Abschnitt 2 der Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 der Bundesbeihilfeverordnung).
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